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Praktikum als Vorbereitung auf den Beruf

Das Praktikum kann als eine berufliche Vorbereitung für einen zukünftigen Beruf dienen. Durch ein Praktikum können die Einstiegschancen in das Berufsleben nach dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung gesteigert werden. Auch der berufliche Wiedereinstieg, beispielsweise nach langer Arbeitslosigkeit oder nach einer Krankheit, kann durch ein Praktikum erleichtert werden. Denn mit einem Praktikum erhält der Praktikant in der Regel von dem Praktikumsgeber auch ein Zeugnis, welches in der Bewerbung mit aufgeführt werden kann.

Der Praktikant erhält durch ein Praktikum die Möglichkeit, die erlernten Fähigkeiten nach einer Ausbildung oder nach einem Studium umzusetzen oder auch die Möglichkeit neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlernen, wie zum Beispiel ein Praktikum im kaufmännischen Bereich, im Bereich der IT-Berufe oder auch im Bereich der Dienstleistungsberufe. Zudem kann ein Praktikum auch vor der Berufsausbildung oder dem Studium absolviert werden. Dadurch erhält der Praktikant die Möglichkeit, sich mit dem gewünschten Berufsbild bereits vor dem Erlernen der Tätigkeit auseinanderzusetzen. So kann einer Fehlentscheidung bezüglich der Berufswahl frühzeitig vorgebeugt werden. Zudem gilt das Praktikum bei einigen Berufsbildern oder Studienfächern auch als Zugangs- bzw. als Prüfungsvoraussetzung. Ein Praktikum kann einige Wochen in Anspruch nehmen oder auch für die Dauer eines Jahres ausgeübt werden. Ein Praktikum kann in der Regel bei einem Wirtschaftsunternehmen, in sozialen Einrichtungen, bei Vereinen und Verbänden oder auch bei einer öffentlichen Einrichtung durchgeführt werden. Den Praktikumsplatz erhält der Praktikant in der Regel durch eine Bewerbung bei dem jeweiligen Praktikumsgeber. Die freien Plätze für einen Praktikumsplatz werden häufig in Praktikumsbörsen angeboten. Viele Unternehmen suchen speziell nach gut ausgebildeten Praktikanten, um diese im Anschluss an das Praktikum in ein festes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Dadurch erhoffen sich die Praktikumsgeber in der Regel, sich ein besseres Bild von dem zukünftigen Angestellten machen zu können.

So gibt es zum Beispiel auch Unternehmen, die regelmäßig Praktikumsplätze anbieten, um neues Personal einzustellen. Ob eine Vergütung für das jeweilige Praktikum vorgesehen ist, ist im Berufsbildungsgesetz festgelegt. Wird das jeweilige Praktikum nicht im Rahmen des Studiums oder der beruflichen Ausbildung absolviert, so wird dem Praktikanten in der Regel von dem Praktikumsgeber ein monatliches Entgelt gezahlt. Dieses wird häufig als eine Aufwandsentschädigung für das Praktikum ausgewiesen. Das Praktikum kann jedoch auch normal vergütet werden, wie mit einem regulären Stundenlohn oder auf Honorarbasis. Sollte der Praktikant die Tätigkeit wie eine Fachkraft ausüben, so muss dieser von dem Praktikumsgeber allerdings auch berufsüblich bezahlt werden. Sollte dieses monatliche Entgelt für das Praktikum die Höhe von der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro überschreiten, so unterliegt auch das Einkommen aus einem Praktikum der Sozialversicherungspflicht. Ein Praktikum wird zudem häufig auch von der Agentur für Arbeit als Maßnahme der Weiterbildung gefördert.